Das Finanzamt weist weiter darauf hin, dass für die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen auf Kapitalerträge 2008, beispielsweise Zinsabschlagsteuer, Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, die Original-Steuerbescheinigungen der Kreditinstitute vollständig vorgelegt werden. Wenn Original-Steuerbescheinigungen dieser Art mehrfach oder von mehreren Kreditinstituten vorhanden sein sollten, wird die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen dadurch erleichtert, wenn in einfacher Form Zusammenstellungen beigefügt werden, aus denen sowohl die Höhe der Kapitalerträge als auch die Höhe der einzelnen Steuerabzugsbeträge nachvollzogen werden können.