Bei der Anmeldung sind Stammbuch oder Geburtsurkunde vorzulegen.
Zum 1. August 2009 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollendet haben. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder eingeschult werden, die nach dem 30. Juni sechs Jahre alt werden (Kann-Kinder) und die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen sowie in ihrem sozialem Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.