Bei der Frage, welche Mindestabstände von Reetdach- und Fachwerkhäusern einzuhalten sind, ist zwischen der Art des verwendeten Feuerwerks zu differenzieren. Während bei sogenannten handgeworfenen pyrotechnischen Gegenständen (Knaller) ein Schutzabstand von mindestens 25 Metern zu den genannten Objekten einzuhalten ist, muss bei der Verwendung von Höhenfeuerwerk (Raketen) ein Abstand von mindestens 200 Metern berücksichtigt werden. Für Rinteln bedeutet dies, dass in der gesamten Altstadt und ihren Straßen Feuerwerk grundsätzlich nicht gestattet ist. Die Stadt Rinteln und die Polizei Rinteln, die über die Änderung des Sprengstoffgesetzes natürlich informiert ist, bitten um Beachtung. Foto: ste