Die Stadt Rinteln erinnert noch einmal daran, dass der Verwaltungsausschuss der Stadt Rinteln eine Änderung der Bewohnerparkregelung für das östliche Altstadtquartier beschlossen hat. Bisher war die zulässige Höchstparkdauer für Bewohner der betroffenen Straßenzüge im östlichen Altstadtquartier auf sechs Stunden täglich während der gebührenpflichtigen Parkzeiten begrenzt. Diese Zeitbegrenzung wird ab sofort (1. Jan. 2010) aufgehoben. Inhaber eines Bewohnerparkausweises bzw. einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung können ihre Fahrzeuge ab diesem Zeitpunkt ohne jegliche zeitliche Begrenzung in den Straßenzügen Mühlenstraße, Brennerstraße, Ritterstraße, Krankenhäger Straße, Bäckerstraße, Kreuzstraße, Schulstraße, Kapellenwall und Herrengasse abstellen. Ende 2010 wird von der Verwaltung überprüft, wie sich diese Änderung der Bewohnerparkregelung und die dadurch zugelassenen Dauerparkzustände auf die im östlichen Altstadtquartier ansässigen Gewerbebetriebe auswirken.