23. Januar in Uchtdorf am Feuerwehrgerätehaus in der Zeit ab 14 Uhr.
27. Februar in Goldbeck bei Achim Bauer, Grundstraße 4, in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15 Uhr.
Die Sonderregelung gilt ausschließlich für landwirtschaftliche Zugmaschinen; es ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Es können auch Zugmaschinen vorgeführt werden, deren Plakette erst später, zur Zeit der Feldbestellung oder Ernte, ungültig wird. Weiter ist es auch zulässig, ein solches Fahrzeug auch vorzeitig zur Hauptuntersuchung vorzustellen.