Die Verwaltung der Samtgemeinde Eilsen weist darauf hin, dass im Rahmen der Jahreshauptveranlagung der Grundsteuern A und B, der Hundesteuer und der Vergnügungssteuer für das Jahr 2010 keine neuen Steuerbescheide versendet werden. Steuerbescheide werden in diesem Jahr nur versendet, wenn sich Änderungen bei den Berechnungsgrundlagen ergeben. Die Festsetzungen der Steuerbescheide für das Jahr 2009 sind weiterhin gültig. Die Höhe der einzelnen Steuerbeträge und die Fälligkeiten sind den Steuerbescheiden des Jahres 2009 unter der Rubrik „Fälligkeit in künftigen Jahren” zu entnehmen.
Bei vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Beträge zu den entsprechenden Fälligkeiten abgebucht. Sollte keine Einzugsermächtigung vorliegen, ist der erste Teilabzug zum ersten Fälligkeitstermin zu überweisen, dieser war am 15. Februar. Die Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren und die Festsetzung der neuen Vorauszahlungen für das Jahr 2010 erfolgt mit einem separaten Bescheid.