Neuhäuser begründet seinen Antrag damit, dass die Landesschulbehörde in Anwendung der geltenden Rechtslage die Prognose des Landkreises über die Auslastung zweier weiterer Integrierter Gesamtschulen im Kreisgebiet vorläufig verworfen hat. Neuhäuser: „Ob man die gesetzlichen Vorgaben, die hierzu geführt haben, für richtig hält - insbesondere das Gebot der Fünfzügigkeit hält auch die WGS für falsch - mag dahinstehen, da jedenfalls geltendes Recht zu beachten ist!” Dass die Schülerzahlen des Landkreises mit der Einrechnung selbst gastschulgeldpflichtiger Schüler aus Nordrhein-Westfalen keinen Bestand haben werden, sei zu erwarten. Diese Problematik ließe sich aber einfach umgehen, so Neuhäuser, wenn nicht zwei, sondern nur eine neue Integrierte Gesamtschule beantragt und die Schuleinzugsbereiche entsprechend angepasst werden würden. In diesem Fall würde auch bei einer Fünfzügigkeit eine neue Integrierte Gesamtschule möglich sein.
Dass dieser weitere Standort in Rinteln und nicht etwa in Lindhorst sein müsste, steht zur Überzeugung der WGS fest, da sich bislang alle Integrierten Gesamtschulen des Landkreises im nördlich Teil des Landkreises befinden. „Rinteln als Mittelzentrum muss als Schulstandort gestärkt werden”, schreibt Neuhäuser, doch dazu sei es erst einmal notwendig, durch eine Anpassung der Beschlusslage des Landkreises das derzeit offenbar noch bestehende Genehmigungshindernis zu beseitigen.