Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte entschieden, dass Wasserhausanschlusskosten nur mit sieben Prozent Mehrwertsteuer zu berechnen sind.
Den Bauherren ist jedoch seit August 2000 auch in der Samtgemeinde die jeweils gängige Mehrwertsteuer von 16 oder 19 Prozent in Rechnung gestellt worden.
Der SGA hatte sich daher am 6.8.2009 dafür ausgesprochen, den Bauherren die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zu erstatten. Im vierten Quartal 2009 ist mit den Vorbereitungen zur geplanten Erstattung begonnen worden.
Erfasst und überprüft sind sämtliche „Hausanschlussfälle” ab August 2000, bei denen eine Erstattung in Frage kommen könnte.
Bei 251 Bauherren besteht ein Anspruch auf Rückerstattung. Dabei beträgt der Anspruch im Schnitt zwischen 125 bis 175 Euro. Einige Bauherren erhalten etwas mehr zurück.
Das Rückerstattungsvolumen umfasst insgesamt einen Umfang von rund 38.700 Euro.
Anfang März diesen Jahres sind die in Frage kommenden Bauherren über die Rückerstattung der zu viel gezahlten Umsatzsteuer unter Angabe der Erstattungssumme informiert worden. Die Auszahlung erfolge, sobald die Bankverbindung vollständig vorliege, so Samtgemeindebürgermeister Bernd Reese.