„Es sollte nicht bis zum letzten Tag gewartet werden, vor allen Dingen dann, wenn Beratungsbedarf besteht”, rät die Steuerexpertin. Vorweg wichtige Tipps für den Bereich Vermietung und Verpachtung: „Es gibt keine gravierenden Neuerungen”, so Heselhaus. Besonders weist sie aber auf die absetzungsfähigen Kosten wie zum Beispiel die Gebäudeabschreibungen, Zinsen, Grundsteuer, Hausversicherungen oder Erhaltungsmaßnahmen hin. Nun zu den wichtigsten Änderungen für die Steuererklärungen 2011. „Die zweijährige Abgabe von Steuererklärungen entfällt”, berichtet die Fachfrau.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble schlug vor, dass Arbeitnehmer und Rentner auf Antrag ihre Steuererklärungen für zwei folgende Jahre erst nach Ablauf des zweiten Jahres zusammen abgeben sollten. Der Bundesrat machte jedoch nicht mit. Die alten „Papp-Lohnsteuerkarten” aus 2010 sind, wie schon in 2011, auch in 2012 weiterhin gültig. Wegen technischer Probleme wird die elektronische Lohnsteuerkarte erst ab 2012 eingeführt. Der Kinderfreibetrag und der Betreuungsfreibetrag betragen pro Elternteil 2184 beziehungsweise 1320 Euro. Somit wächst für Eltern und Elternteile die steuerliche kindbedingte Entlastung. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat der Gesetzgeber die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten deutlich vereinfacht. Die Kosten sind ab 2012 einheitlich nur noch als Sonderausgaben abzugsfähig. Dies gilt unterschiedslos für alle Kinder bis zum 14. Lebensjahr. Wer ab 2012 eine gesetzliche Rente erhält, bei dem beträgt der steuerfreie Anteil 36 Prozent. Bereits ab 2010 sind Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung in tatsächlicher Höhe als Sonderausgaben abziehbar. Beratungsgespräche sind telefonisch mit Ilona Heselhaus unter 05752/180345 für Auetal und 05033/9697577 für Hagenburg zu vereinbaren. Die E-Mail-Adresse lautet Ilona Heselhaus@vlh.de. Bei Bedarf sind auch Hausbesuche möglich. Und noch ein Termin: Am 3. März wird es einen Tag der offenen Tür geben.
Foto: gi