Zahlreiche Bewohner des Gebiets „Unter der Kirchbreite” verfolgten die Ausführungen von Mattias Reinhold, nachdem Bürgermeister Hans-Otto Blume zu Beginn der Veranstaltung die Zuhörer zu Anregungen und Kritik aufgefordert hatte, denn, so Blume, „dafür sind wir da.” Auch der Planer bewerte den „offenen Dialog” als die „geeignetste Form” zum Austausch von Argumenten und bat seine Zuhörer: „Wenn was auf der Seele brennt, dann tragen sie dies bitte vor”.
Reinhold stellte klar, dass selbst bei einer Aufstockung von einem auf zwei Stockwerke in jedem Falle die Höhenbegrenzung für jedes Gebäude auf neun Meter festgeschrieben bleibe. Dies sei auch im bislang gültigen Bebauungsplan so geregelt. Komme die Aufstockung, dann könne das 1. Obergeschoss normal genutzt werden und lasse zwei Wohneinheiten je Gebäude zu. Mit der „leichten Anhebung der Geschossflächenzahl „, so Reinhold, käme die Gemeinde geänderten Bedürfnissen heutiger Bauherren entgegen, die sich verstärkt von Überlegungen zur Flächennutzung, zu Kosten und Maßnahmen der Energieeinsparung leiten ließen. „Die Gemeinde hat die Aufgabe, sich den neuen Entwicklungen zu stellen”, sagte Reinhold. Eine Änderung des Bebauungsplanes sei nach sieben Jahren möglich.
Mark Aalderink, der nach eigener Aussage für alle erschienenen Kirchbreite-Bewohner das Wort ergriff, sah in den geplanten Änderungen vor allem die Gefahr, dass durch das Zusammenlegen von Grundstücken und die Vergrößerung der Grundflächenzahl massive Wohnblocks mit insgesamt vier Wohneinheiten entstehen könnten. Er stellte die Frage in den Raum, ob es in der anstehenden Planänderung möglich sei, festzuschreiben, dass nur Einfamilienhäuser im Wohngebiet errichtet werden dürften und der Bau von Doppelhäusern ausgeschlossen werde. Reinhold wies in seiner Antwort darauf hin, dass der bislang gültige Bebauungsplan bereits den Bau solcher Blocks erlaubt habe. Allerdings sei es rechtlich möglich, solch eine Festschreibung in den geänderten Plan aufzunehmen. Er fasse die Frage als Antrag auf, eine Bebauung mit Doppelhäusern nicht zuzulassen. Kirchbreite-Anwohnerin Angelika Deglau gab zu Protokoll, dass man im guten Glauben beim Kauf der Grundstücke Parzellen für Einfamilienhäuser gekauft habe. Sie fühle sich durch die angestrebten Veränderungen im Nachhinein betrogen. Auf die Nachfrage von Manfred Krause, ob eine GFZ-Erhöhung nicht Ausgleichmaßnahmen zur Folge haben müsse, erläuterte Reinhold, dass dies nach geltendem Recht bei einer solch geringfügigen Erhöhung nicht relevant sei. Lindhorsts Gemeindedirektor Jens Schwedhelm stellte zum Ende der Aussprache klar, dass man sich mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erst am Anfang des Entscheidungsprozesses befinde. „Es ist noch nichts entschieden”, sagte der Verwaltungsfachmann. Das letzte Wort habe die Bürgervertretung: der Gemeinderat. Nach Ende der Aussprache signalisierten zwei Ratsmitglieder, die der Versammlung beiwohnten, auf Nachfrage Verständnis für die Forderung der Kirchbreite-Anlieger. Beide wollen sich dafür einsetzen, dass der noch zu ändernde Bebauungsplan die Errichtung von Doppelhäusern ausschließt. Foto: bt