Um die „Patientenverfügung” geht es in einer informativen Broschüre des Bundesministeriums für Justiz, die es jetzt kostenlos bei der Geschäftsstelle der Barmer Ersatzkasse an der Bäckerstraße 14 gibt. Der wissenschaftliche und technische Fortschritt mache es möglich, dass man heute schwerstkranken Menschen helfen könne, für die es noch vor Jahren keine Rettung gegeben hätte. Ärzte brauchten für jede Behandlung die Zustimmung des Betroffenen. Das gelte sowohl für die Einleitung wie für die Fortführung einer Therapie. Solange der kranke Mensch noch entscheidungsfähig sei, könne er selbst dem Arzt die entsprechende Zustimmung geben oder verweigern. - Wie aber ist es um den Willen eines Menschen bestellt, der nicht mehr in der Lage ist, sich zu äußern? - Hilfestellung für diejenigen, die eine individuelle Patientenverfügung treffen wollen, vermittelt die 42 Seiten starke Broschüre „Patientenverfügung - Leiden - Krankheit - Sterben”.