Seit dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können. Das Ziel des niedersächsischen Hundegesetzes ist es, durch Schulung der Hundehalter die Sicherheit des Umfeldes zu verbessern. Hundehalter/innen, die nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Bei weiteren Fragen kann man sich per Mail hundefuehrerschein@vfhlindhorst.de an den Verein wenden.