Einem aufmerksamen Zeugen verdankt ein Fahrzeugbesitzer, dass er inen durch einen anderen Autofahrer verursachten Schaden ersetzt bekommt. Am Dienstag, dem 10. Januar, geriet ein 70-jähriger Rodenberger gegen 17.45 Uhr an der Bad Nenndorfer Hauptstraße mit seinem Geländewagen beim Rückwärtsfahren gegen das ordnungsgemäß geparkte Auto eines 49-jährigen Bad Nenndorfers und setzte anschließend seine Fahrt fort. Der so entstandene Schaden wurde von den eingesetzten Polizeibeamten auf ungefähr 1.000 Euro geschätzt. Jedoch beobachtete ein aufmerksamer Zeuge den Unfall und konnte das Kennzeichen des flüchtenden Autofahrers später der hinzugerufenen Polizei mitteilen. Dies ermöglichte eine schnelle Ermittlung des Unfallverursachers, auf welchen nun ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zukommt. Je nach Höhe des verursachten Schadens kann in solchen Fällen neben einer Geldstrafe auch ein Führerscheinentzug angeordnet werden.