Erste Gespräche über eine mögliche Fusion mit dem TuS Jahn – Vorsitzenden Uwe Hattendorf haben bereits stattgefunden, informierte Wolff die Versammlung. Für Wolff waren die Gespräche wenig erfolgversprechend, denn es gehe dem Sportverein nur darum, so der BSG Vorsitzende, „an die REHA – Patienten zu kommen”. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die BSG die Berechtigung hat, Rehabilitationsmaßnahmen (REHA) durchzuführen. 16 Personen nehmen nach Aussage Wolffs gegenwärtig an den für den Verein finanziell recht einträglichen Maßnahmen teil. Als es im Verlauf der Versammlung nicht gelang, das Amt des Vorsitzenden zu besetzen, erklärten 30 der anwesenden Mitglieder, eine mögliche Fusion mit dem Aufbau einer eigenen Sparte beim TJL gutzuheißen. Uwe Hattendorf, der ebenfalls anwesend war, erklärte auf Nachfrage, dass die jetzigen BSG – Mitglieder bei einem Übergang weiter ihren Jahresbeitrag von 48 Euro (36 Euro für passive Mitglieder) zu leisten hätten. Interessierte, die der dann eingerichteten Sparte neu beiträten, hätten allerdings den TJL – Jahresbeitrag von 90 Euro zu zahlen – allerdings mit dem Recht, alle TuS – Jahn – Sportangebote nutzen zu können. Hattendorf stellte klar, dass die Höhe des Jahresbeitrags so lange unangetastet bliebe, wie der sich rechne und sich die BSG – Sparte innerhalb des TuS Jahn mit einer eigenen Spartenkasse daraus selbst finanzieren könne. In der Folge drehte sich das Gespräch um das eventuell notwendige Vorgehen bei einer Fusion. Wolff trug als Zitat aus der BSG – Satzung vor, wie der Verein aufgelöst werden könnte und dass das Vereinsvermögen im Falle einer Auflösung an die Gemeinde Lindhorst fließe. In diesem Falle müsse mit der Gemeinde verhandelt werden, dass das Geld postwendend an die dann neue TuS – Jahn – Sparte weitergeleitet werde. Es wurde aber auch die Frage in den Raum gestellt, ob ein gleitender Übergang bei Beibehaltung des Vermögens auch ohne Auflösung möglich wäre. Und ob in jedem Falle die REHA -Maßnahmen unter dem Dach des TJL weitergeführt werden könnten und wer dies dann wie abrechnen solle. Oder was zu beachten wäre, um die Weiterführung überhaupt zu ermöglichen. Schließlich stellte Wolff fest, eine neue Sparte benötige auch einen Spartenleiter. Da könne man doch auch gleich einen neuen BSG – Vorsitzenden wählen. Am Ende blieb alles beim Alten, die Aussprache ergebnislos. Der amtierende Vorstand bleibt kommissarisch weiter im Amt. Nach Aussage Wolffs weiß keiner, wie es weitergehen soll,wie die undurchsichtige Gemengelage entwirrt werden kann. Wolff wird jetzt Gespräche mit dem Behinderten – Sportverband aufnehmen, um Antworten auf die aufgeworfenen Fragen zu finden. Demnächst wird eine weitere Mitgliederversammlung einberufen, um den Klärungsprozess „Fusion ja oder nein” voranzubringen. Wolff, der dem Behindertensport seit 35 Jahren verbunden ist, weist darauf hin, dass nach seiner Kenntnis bei einem Übertritt keine lizenzierten Übungsleiter aus dem BSG – Bestand zur Verfügung stünden. Würde die neu eingerichtete Sparte beim TuS Jahn Lindhorst aus irgendeinem Grunde wieder geschlossen,weil es beispielsweise keine Übungsleiter gebe, dann fiele das von der BSG eingebrachte Vereinsvermögen nicht mehr an die Gemeinde, sondern an den Tus Jahn Lindhorst. Foto: bt