BÜCKEBURG (ld). Wenn Sie einen Telefonanruf mit einer 0711-Vorwahl erhalten und am anderen Ende eine weibliche Computerstimme mit Ihnen spricht, die angeblich von der Pfändungs- und Vollstreckungsbehörde des Amtsgericht Stuttgart stammt, dann können Sie nur eines tun, nämlich den Hörer wieder auflegen. Ein solches Telefonat in betrügerischer Absicht erhielt einen Obernkirchener Bürger am Mittwochvormittag, 28. Dezember. Die Kommunikation der ominösen Behörde findet ausschließlich über die erwähnte Computerstimme statt, die auf einen Pfändungsbeschluss verweist und für weitere Angelegenheit die Möglichkeiten offeriert, die Tasten 1 oder 2 am Telefon zu drücken, um eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Ab diesem Zeitpunkt wird es Zeit, spätestens jetzt das Gespräch zu beenden. Drückt man eine Nummer am Telefon, egal welche, landet man automatisch in einer kostenpflichtigen Warteschleife. Der Obernkirchener beendete das Telefonat und informierte sich bei der Polizei. Übrigens hat sich das Amtsgericht Stuttgart auf der eigenen Internetseite klar davon distanziert, dass die Anrufe keinesfalls von der Justizbehörde stammen und erwähnte, dass Aufforderungen jeglicher Art stets auf dem Postwege zugesandt werden.