Die Neuerungen des Niedersächsischen Hundegesetzes, die jetzt zu Verunsicherungen führen, sollen künftig Beißattacken durch Hunde verhindern helfen und gleichzeitig zu mehr Tierschutz beitragen. Deshalb müssen Hundehalter künftig ihr Tier gebührenpflichtig beim Zentralen Register telefonisch, schriftlich oder per E-Mail anmelden und einen Sachkundenachweis erbringen.
Der Sachkundenachweis gilt ausschließlich für diejenigen Hundehalter, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und nicht schon anderweitig als sachkundig gelten. Der Nachweis der Sachkunde beinhaltet eine theoretische und praktische Prüfung bei einem zugelassenen Hundetrainer oder Tierarzt. Der Sachkundenachweis muss bis 1. Juli dieses Jahres nachgewiesen werden können. Dabei geht es nicht darum, um der Hund „Sitz” oder „Platz” machen kann, sondern um das hundegerechte Verhalten des Menschen zu seinem Tier.
Hier möchte der Bückeburger Tierschutzverein behilflich sein, denn seit Herbst letzten Jahres betreut Götz Logemann von der Hundeschule „Hannover-Dog Coaching” als Hundeerzieher und Verhaltensberater dort überaus erfolgreich vorübergehend im Tierheim untergebrachte verhaltensgestörte Vierbeiner. Wie gesagt, erfolgreich, wie an vielen Beispielen belegt werden kann.
„Deshalb”, so Hachmeister, „werden wir die Zusammenarbeit mit Götz Logemann, einem anerkannten Prüfer, auch weiterhin fortsetzen.” Wer nicht so recht weiß, wo er seine Sachkundeprüfung ablegen kann, darf sich gern bei Logemann melden. Der Hundetrainer ist immer donnerstags während der Öffnungszeiten des Tierheims (montags bis samstags außer freitags von 15 bis 17 Uhr und sonntags von 11 bis 13 Uhr) im Tierheim erreichbar.
Die Liste der derzeit anerkannten Prüfer in Niedersachsen hat das Ministerium für Landwirtschaft auf seiner Homepage unter www.ml.niedersachsen.de veröffentlicht. Götz Logemann gibt unter 0178 / 4044623 gern Auskunft. Ebenso steht das Tierheim während der Öffnungszeiten unter 05722 / 5220 gern für Fragen zur Verfügung. Foto: hb