BÜCKEBURG. Der Standortälteste der Schäfer-Kaserne weist darauf hin, dass das Befahren und Betreten des Standortübungsplatzes Bückeburg/Röcke durch Unbefugte sowohl während als auch außerhalb der Dienstzeit grundsätzlich verboten ist. Die Übungsplatzgrenzen sind durch Hinweisschilder deutlich gekennzeichnet. Durch den Ausbildungsbetrieb können Gefährdungen für Unbeteiligte im Bereich des Übungsgeländes nicht ausgeschlossen werden.