Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder in die erste Klasse aufgenommen werden, die in der Zeit vom 1. August bis zum 31. Dezember 2010 das sechste Lebensjahr vollenden und die Bedingungen für schulisches Lernen erfüllen. Es ist jeweils eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch zur Einsichtnahme vorzulegen.