Inhaber eines Bewohnerparkausweises bzw. einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung können ihre Fahrzeuge ab diesem Zeitpunkt ohne jegliche zeitliche Begrenzung in den Straßenzügen Mühlenstraße, Brennerstraße, Ritterstraße, Krankenhäger Straße, Bäckerstraße, Kreuzstraße, Schulstraße, Kapellenwall und Herrengasse abstellen.
Ende 2010 wird von der Verwaltung überprüft, wie sich diese Änderung der Bewohnerparkregelung und die dadurch zugelassenen Dauerparkzustände auf die im östlichen Altstadtquartier ansässigen Gewerbebetriebe auswirken.