AUETAL-REHREN (tt). Relativ schnell einig waren sich die Ausschussmitglieder des Jugend- und Sozialausschusses der Gemeinde Auetal in ihrer jüngsten Sitzung, als es darum ging Jugendfreizeiten zu bezuschussen. Die Förderung von Jugendfreizeiten erfolgt nach den Richtlinien in der Jugendarbeit und sieht im Haushalt der Gemeinde Auetal einen Betrag von insgesamt 3.500 Euro vor. So werden die Jugendfeuerwehren aus Rolfshagen, Antendorf, Hattendorf, Bernsen, Escher und Kathrinhagen sowie die Kinderfeuerwehren aus Antendorf und Escher für diverse Zeltlager und Freizeiten den Topf fast „leertrinken”. Doch dürfen auch der SC Auetal für eine Fußballfreizeit in Tschechien und der evangelische Kirchenkreis-Jugenddienst für eine Kanutour auf der Weser ebenfalls Zuschüsse erwarten. Bei der Gewährung von Zuschüssen für Sachmittel in der Jugendarbeit sowie einer Pauschalförderung gemäß dem Haushaltsansatz „Allgemeine Sportförderung” gingen die Meinungen der Ausschussmitglieder jedoch auseinander. Besonderer Beratungsbedarf lag in der Frage, ob Sportbekleidung (Trainingsanzüge) förderfähig ist. Bisher sind diese nur mittelbar mit dem eigentlichen Sport verbundenen Ausrüstungen nicht gefördert worden. Darum wurde der Antrag der Turn- und Sportgemeinschaft Rolfshagen, die einen Zuschuß von 316 Euro für die Anschaffung von Uniformen für ihren Spielmannszug eingereicht hatte, ebenso abgelehnt wie der Antrag des SV Hattendorf über 460 Euro für Trainingsanzüge. Auch die Volkstanzgruppe Auetal kann nicht mit einem Zuschuß von 333 Euro für die Anschaffung von Trachtenjanker rechnen. Vorerst abgelehnt wurde auch der Antrag des Schützenvereins Rehren, der für seine Jugendgruppe ein Sport-Druckluftgewehr anschaffen will. „Mir ist bekannt geworden, dass diese Jugendgruppe erst noch gegründet werden soll”, so Jürgen Menke von der WGA, der dafür plädierte, erst nach Gründung einer Jugendgruppe zu prüfen, ob eine Sportwaffe förderfähig sei. Schließlich habe man in früheren Jahren schon Jugendliche im Verein gehabt und entsprechende Waffen zur Verfügung gestellt. „Es müssen also noch Sportwaffen vorhanden sein, die man vorerst nutzen kann”, so Menke weiter. Genehmigt wurde dagegen der Antrag des Schützenvereins „Zur Linde” Kathrinhagen/Westerwald, der für seine Schützenkapelle ein Flügelhorn, ein Tübchen in B und ein Etui für insgesamt 5.700 Euro kaufen will. Nach den Richtlinien gewährt die Gemeinde Zuschüsse von maximal einem Drittel der Anschaffungskosten. In diesem Fall also 1.913 Euro. In Anbetracht der knappen Haushaltslage kam bei den Ausschussmitgliedern die Frage auf, warum man nicht dazu übergeht, die Vereine und Organisationen die Anträge stellen, aufzufordern, auch mal „gebrauchte” Sachmittel anzuschaffen. Gerade Musikinstrumente seien in der Anschaffung besonders teuer, gebraucht aber erheblich kostengünstiger zu haben. Mehrheitlich abgelehnt wurde der Antrag vom CDU-Ratsherrn Torben Sven Schmidt, der die „Förderung von Vereinsbeitritten von Grundschülern” zum Thema machen wollte. Seine Idee bestand darin, Grundschülern der ersten und zweiten Klassen zu Beginn des Schuljahres einen Gutschein im Wert von 25 Euro zu überreichen, um die Anmeldung der Kinder in einem der Auetaler Vereine zu erleichtern. Nach ersten Berechnungen wäre eine Summe von rund 700 Euro für diese Aktion notwendig. Grundlage des Antrages von Torben Sven Schmidt ist das Projekt „KOMM! In den Sportverein”, das der Freistaat Sachsen mit dem dortigen Landessportbund anbietet. Ziel soll sein, dass die Kinder wieder mehr Sport treiben, damit eine positive körperliche und geistige Entwicklung erreicht wird. Nach Recherchen der Gemeindeverwaltung sind allerdings schon 59 Prozent der Kinder in der Altersgruppe bis 6 Jahre in einem Verein aktiv. Da sich auch in der Altersgruppe der 6- bis 11-jährigen Kinder 77 Prozent sportlich betätigen, sahen die Ausschussmitglieder keine zwingende Notwendigkeit, hier eingreifen zu müssen. Foto: tt
Jürgen Menke von der WGA: „Der Schützenverein soll erst eine Jugendgruppe gründen, dann kann über eine Unterstützung gesprochen werden”.