Die Samtgemeindeverwaltung hat die Beitragssätze der Abwasserbeseitigungs-Abgabensatzung neu kalkuliert und diese dem Samtgemeinderat in der letzten Sitzung zum Satzungsbeschluss vorgelegt. Dabei geht es um die Neufestlegung der Beitragssätze für den Erstanschluss eines Baugrundstückes oder auch ganzer Baugebiete an die Schmutz- und Regenwasser-Kanalisation. Die Ermittlung dieser Beitragssätze erfolgt durch das Zusammenstellen und Gegenüberstellen der Herstellungskosten und der durch die Abwasseranschlüsse angeschlossenen Grundstücke aus einem bestimmten Zeitraum, der sogenannten Rechnungsperiode.
Der Kalkulationszeitraum dieser Satzung beginnt mit dem Jahr 2005 und endet mit dem Jahr 2013, wobei Kosten und Flächen der Jahre 2010 bis 2013 prognostiziert worden sind.
Die Beitragssätze haben sich wie folgt geändert: Der Beitragssatz für Schmutzwasser ist von 10,42 Euro auf 14,39 Euro pro Quadratmeter gestiegen, der Beitragssatz für Regenwasser hingegen von 6,04 auf 5,07 Euro pro Quadratmeter Beitragsfläche gesunken. Diese gelten ab Ende des Monats Juni. Wirtschaftsausschuss und Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde hatten sich bereits mit den neuen Beitragssätzen befasst und in ihren jeweiligen Sitzungen der Änderung der Beitragssätze einstimmig zugestimmt. Im Zusammenhang mit der Änderung der Beitragssatzung ist über den Abschluss von Erschließungsverträgen berichtet worden.
Diese Erschließungsverträge regeln, dass etwa im Abwasserbereich ein Investor die Kanalisation eines Baugebietes herstellt und auch zunächst die Kosten übernimmt. Zu einem vereinbarten Termin erfolge dann eine Verrechnung der Kanalbaukosten mit „Ablösebeträgen”, die der Höhe der Abwasserbeiträge entsprechen. Etwaige Differenzen zwischen Herstellungskosten und Ablösesummen übernimmt die Samtgemeinde.
Dass durch die Übernahme dieser Differenzbeträge der Samtgemeinde Mehrkosten entstehen, die nicht über Beiträge gedeckt werden könnten, sei so nicht richtig. Im Rahmen der Überarbeitung der Beitragssätze würden eventuell entstandene Mehrkosten im Rahmen der Beitragskalkulation in die Beitragssätze eingerechnet. Die Gelder würden daher nicht „ins Abwasser versenkt”, sondern in einer folgenden Rechnungsperiode wieder hereingeholt. Das Problem der Erschließungsverträge sei laut Samtgemeindebürgermeister jedoch nicht Beratungsgegenstand der Ratssitzung gewesen, sondern solle, wenn gewünscht, nochmals im Fachausschuss behandelt werden. Der Samtgemeinderat beschloss die neu Abwasserbeseitigungsabgabensatzung und die Wasserabgabensatzung einstimmig.