Kurzfazit des anderthalbstündigen Parforceritts durch den unternehmerischen Todesfall-Parcours: Erbschaftssteuer tut meist nicht weh, Grunderwerbssteuer kann wehtun, Einkommenssteuer tut immer weh und muss vermieden werden. „Ich hoffe, die Materie einigermaßen verständlich erklärt zu haben”, meinte der Referent am Ende seiner Ausführungen. „Es ist ein sehr schwieriges Thema gewesen, aber Sie waren immer ganz brav und still. Deswegen bedanke ich mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.”
Die Aufmerksamkeit der Besucher war hauptsächlich auf dem Feld der Einkommenssteuer gefragt. „Da sind Sie ganz schnell mit 50 Prozent dabei”, betonte Reich als er zur eigentlichen Einkommenssteuer (bis zu 45 Prozent), neun Prozent Kirchensteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag hinzusummierte. Einkommenssteuerliche Auswirkungen ergeben sich beim Betriebsvermögen durch Verkauf (Verkaufspreis weicht vom Buchwert ab) und durch Entnahme aus dem Betriebsvermögen (Entnahmewert weicht vom Buchwert ab) sowie beim Privatvermögen durch Verkauf von Grundstücken oder Kapitalgesellschaftsanteilen.
Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer fallen den Erläuterungen des Professors zufolge weit weniger wuchtig ins Gewicht. Hier gilt der Grundsatz: Was der Erbschaftssteuer unterliegt, unterliegt nicht der Grunderwerbssteuer (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Und die Verpflichtung zur Erbschaftssteuerzahlung wird durch enorme Freibeträge abgefedert. „Wenn Sie Erbschaftssteuer zahlen dürfen, sind Sie privilegiert; je mehr man zahlen darf, desto privilegierter ist man”, lautete Reichs Meinung zu diesem Aspekt. „Ich für mich würde schrecklich gern mal 50 Prozent Erbschaftssteuer zahlen; aber es sieht nicht so aus, dass ich jemals in meinem Leben in den Genuss kommen werde.”
Zwischen allerhand dogmatischem Grundwissen und mitunter „zivilrechtlich schwer zu erklärenden” Detailperspektiven tauchten - zur Freude und Erheiterung des Publikums - hin und wieder jenseits der Unternehmensnachfolge angesiedelte Überlegungen auf. Mit Blick auf die Fernsehsendung „Wer wird Millionär” könnte man die Frage stellen, streute Reich ein, „ob das nicht quasi eine schauspielerische Leistung ist, dort das Kasperle zu machen und ob die gewonnene Million daher zu besteuern ist.” Diese Frage werde demnächst voraussichtlich zum Bundesfinanzhof kommen.
Zudem punktete der Experte außerhalb der Faktenvielfalt mit einem charmanten Urteil über die Gastgeberstadt. Er sei begeistert von Bückeburgs „so ordentlichen und sauberen Innenstadt”. So etwas habe er „noch nie gesehen”. Von anderen Städten werde ja bisweilen gesagt, dass man dort, weil sie so tot seien, nur sterben könne. In dieser Beziehung präsentiere sich die Ex-Residenz völlig unpassend zum Thema. Professor Reich: „Weil man hier ja richtig gerne lebt.”