Die Damen hätten von der Verwaltung des Ortes verlangt, für die entsprechende Zeit im Hallenbad auch eine weibliche Badeaufsicht zur Verfügung zu stellen, erzählte Lemme. Der Gemeindedirektor habe jedoch den Aufwand einer Neuanstellung gescheut, und das Problem stattdessen mit einer kreativen Badeordnung gelöst. Diese habe verfügt, dass am entsprechenden Tag von 14 Uhr bis 18 Uhr zur Nacktbadezeit das Hallenbad nur von Frauen betreten werden dürfe. Im einem zweiten Paragraphen folgte die Bestimmung: „Als Frau im Sinne der Badeordnung gilt auch der Bademeister”. Somit sei die Angelegenheiten zur Zufriedenheit aller Seiten gelöst worden: Die Frauen hätten sich ein wenig gefreut, denn sie hätten ihren Nacktbadetag bekommen. Der Gemeindedirektor habe sich sehr gefreut, weil die Neuregelung keinen erhöhten Aufwand verursachte. Am meisten habe sich jedoch der Bademeister gefreut.
Ebenso berichtete Lemme von zwei Schaffern, die einmal den Fehler gemacht hätten, nicht das Bier der hiesigen Schaumburger Privat-Brauerei zu trinken. Stattdessen hätten sie auf ein Produkt einer Brauerei in der westlichen Nachbarschaft des Schaumburger Landes zurückgegriffen.
Wegen der erheblichen Nachwirkungen am nächsten Tag hätten sie eine Probe des Bieres an das zuständige Labor in Hannover gesendet. Im Antwortbrief der Fachleute habe es gelautet: „Zu unserem größten Bedauern müssen wir ihnen mitteilen, dass ihr Pferd Zucker hat.”
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