Die Stadt Stadthagen sucht zum 1. Mai zwei Personen, die Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit als Schiedsperson haben. Ihre Aufgabe besteht darin, zur Vermeidung von Gerichtsverfahren festgefahrene Konfliktsituationen aufzubrechen.
Die Schiedspersonen werden für 5 Jahre vom Rat der Stadt Stadthagen gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichts Stadthagen bestätigt und verpflichtet. Eine Wiederwahl ist möglich.
Das Ehrenamt kann von Personen übernommen werden, die zum Amtsantritt mindestens 30 Jahre alt sind, die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter und ihren Wohnsitz in der Stadt Stadthagen haben. Ferner sollten die Bewerber sowohl über diplomatisches Geschick als auch über ein hohes Maß an Menschenkenntnis und Lebenserfahrung verfügen. Die nötigen rechtlichen Kenntnisse werden auf Einführungs- und Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen vermittelt, so die Stadtverwaltung per Pressemeldung.
Die Aufgabe einer Schiedsperson besteht darin, zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher sowie strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines Vergleichs unbürokratisch und kostensparend zu beenden. Zu den Angelegenheiten, für die eine Schlichtungsverhandlung in Betracht kommt, gehören insbesondere Nachbarschaftsstreitigkeiten oder bestimmte strafrechtliche Konflikte, wie Beleidigung oder Sachbeschädigung.
Interessierte Bürger können sich bis zum 5. Februar schriftlich bei der Stadt Stadthagen, Büro des Bürgermeisters, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen, unter Angabe von Name, Vorname, gegebenenfalls Geburtsname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, (ehemaliger) Beruf sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse (sofern vorhanden) bewerben. Für weitere Informationen steht das Büro des Bürgermeisters unter 05721/782-145 oder b.burger@stadthagen.de zur Verfügung. Ausführliche Informationen über das Schiedsamt sind auch unter www.schiedsamt.de zu finden.