Die Verwaltung prüft die letzten Vertragsdetails für den Vertrag mit dem Investor, der die Festhalle betreiben will. Es gehe hier vor allem eher um redaktionelle Details, politisch werde der Verwaltungsausschuss zu dem Übereinkommen beschließen, wie Bürgermeister Oliver Theiß erklärte.
„Wir sind hier ein deutliches Stück vorangekommen“, erklärte der Bürgermeister auf Nachfrage. Die Verträge würden vorliegen und über alle Punkte bestehe grundsätzliche Einigkeit zwischen der Stadt, den Wirtschaftsbetrieben und dem Investor. Auch eine rechtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt sei erfolgt.
Nun seien nur noch redaktionelle Einzelheiten zu klären, unter anderem in Bezug auf das Steuerrecht. Aus Sicht der Verwaltung seien in den entscheidenden Punkten zielführende Vereinbarungen erreicht worden.
Auf der letzten Ratssitzung hätten die Gruppen und Fraktionen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beschlossen, dass der Verwaltungsausschuss den Beschluss in der Sache fällen soll. Der Verwaltungsausschuss tagt nichtöffentlich und häufiger als der Rat. Nächste Termine seien der 4. März und der 18. März. In diesem Zeitraum könnte also eine Zustimmung zum Vertrag erfolgen.
Ganz sicher ist diese allerdings nicht. Die verschiedenen politischen Gruppierungen betonten die Notwendigkeit einer gründlichen Prüfung der Dokumente im Vorfeld.
Hierfür sei ein ausreichender Vorlauf nötig, wie die Ratsfraktionen auf Nachfrage hervorhoben. Grundlage dafür müsse eine ausgearbeitete Vorlage der Verwaltung samt Einordnung durch den Bürgermeister sein, so Heiko Tadge, Sprecher der CDU-Fraktion.
Die renovierungsbedürftige Festhalle soll wieder in Betrieb genommen werden, so der Grundsatzbeschluss des Rates (wie berichtet). Die Variante der Sanierung und des Betriebes durch einen Investor hätte den Vorteil, dass die Stadt um entsprechende Kosten herumkäme. Über eine Erbpachtregelung würde das Grundstück auch im Besitz der Stadt bleiben. Besonders die Gruppe SPD/Grüne hatte jedoch angekündigt, dass die Zustimmung kein Automatismus sei. Einzelheiten zur Sanierung oder die Nutzung für Veranstaltungen der Stadt seien genau zu prüfen.
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