Die Anwendung des sogenannten „Bau-Turbo-Gesetzes“ für die Errichtung eines Zweifamilienhauses samt Garagen im Bereich der Westernstraße ist mit der Mehrheit der Gruppe SPD/Grüne im Rat abgelehnt worden. Die Gruppe begründete dies unter anderem mit einer Beeinträchtigung der Nachbarn durch das Vorhaben.
Die Anwendung des Gesetzes, dessen Ziel eine beschleunigte Schaffung von Wohnraum ist, wäre eine Premiere für Stadthagen gewesen. Im ersten Anlauf zündete der „Bau-Turbo“ jedoch nicht. Die Mehrheits-Gruppe SPD/Grüne lehnten die Anwendung fast geschlossen ab, ebenso der parteilose Bürgermeister Oliver Theiß. Die Vertreter von CDU und FDP, die sich für die Anwendung aussprachen, blieben bei der Abstimmung in der Minderheit.
Die Verwaltung hatte in ihrer Vorlage die Anwendung des neuen Gesetzes nicht empfohlen. Der Bau-Turbo erlaubt Kommunen unter gewissen Umständen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Antragssteller wollte auf Grundlage des Bauturbos hinter einem Mehrfamilienhaus, das er gerade errichtet, in zweiter Reihe noch ein Zweifamilienhaus mit zwei Doppelgaragen bauen.
Die Verwaltung argumentierte, dass damit die Interessen der Nachbarn beeinträchtigt würden. Die Bauten würden zu dicht an die Grundstücksgrenze rücken. Dies unterstrich auch Helge Piepenburg (Grüne) für die Mehrheitsgruppe. Hinzu komme, dass eine weitergehende Versiegelung an dieser Stelle ungünstig wäre.
Heiko Tadge (CDU) und Lothar Biege (FDP) appellierten, hier den „Bau-Turbo“ umzusetzen. Wegen der Garagen können man den Austausch mit den Nachbarn suchen und eventuell eine andere Lösung finden, so Tadge. Die Grundstücke in dem Gebiet seien so groß, dass eine Bebauung in zweiter Reihe zumutbar wäre. Die zentrumsnahe Nachverdichtung habe sich die Stadt als wichtiges Ziel gesetzt, hier gelinge diese. Der Neubau von bis zu 800 Wohnungen bis 2040 werde angestrebt, hier könne der „Bau-Turbo“ ein wichtiges Instrument sein. Auch juristisch sei die Anwendung des Gesetzes hier zulässig.