Große Teile der Stadtgesellschaft hoffen auf eine Wiederinbetriebnahme der sanierungsbedürftigen Festhalle. Eine endgültige Entscheidung ist in den kommenden Wochen zu erwarten, es geht vor allem noch um die Klärung einzelner vertraglicher Festlegungen (Fortsetzung Bericht vom Titel).
Auch wenn der Rat auf der Sitzung im vergangenen Herbst einer Lösung mit einem Investor für die Sanierung und den Betrieb der Festhalle grundsätzlich zustimmte, waren Bedenken der Gruppe SPD/Grüne noch nicht vollständig ausgeräumt. Die Gruppe hatte damals angekündigt, dass sie dem Vertragsabschluss nicht automatisch zustimmen werde, sondern diesen sehr genau prüfen wolle. Für die Rats-Sitzung am kommenden Montag, dem 16. Februar, steht zumindest im öffentlichen Teil keine Beratung zu dem Thema auf der Tagesordnung.
Die Verwaltung arbeitete im Hintergrund im Austausch mit dem Investor an der Ausarbeitung des Vertrages. Durch das Erbbaurechtsmodell würde die Stadt Eigentümerin des Grundstücks bleiben. Nach einem Zeitraum von mehreren Jahrzehnten würde dieses dann wieder an die Stadt zurückfallen. Einzelheiten über diesen Grundsatz hinaus wären jedoch in einem Vertrag festzuhalten.
Dabei geht es zum Beispiel darum, die zeitnahe Sanierung und auch einige Details derselben festzuschreiben. Ebenso als Zweck den Betrieb der Festhalle als Veranstaltungsort abzusichern. Zudem stehen Einzelheiten im Fokus, wie die Nutzung der Festhalle etwa durch die Stadt, den Landkreis oder andere heimische Institutionen. Hier sollen Sonderregelungen sicherstellen, dass Veranstaltungen wie zum Beispiel die Regionalschau stattfinden können.
Solche Einzelheiten wollen die Ratsvertreter und insbesondere SPD/Grüne also gründlich prüfen, bevor sie dem Vertrag endgültig zustimmen und somit den Weg frei machen für die Sanierung, die mehrere Millionen Euro kosten wird. Vertreter der SPD betonten bei der Sitzung im vergangenen Herbst, dass eine Zustimmung trotz des grundsätzlichen Beschlusses kein Automatismus sei.
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