Der Rat der Stadt Obenkirchen hat in einer Sitzung im Dezember 2011 beschlossen, die bisherige Fußgängerzone der Friedrich-Ebert-Straße für den Kraftfahrzeugverkehr zu öffnen und als verkehrsberuhigten Bereich für den Zweirichtungsverkehr auszuschildern.
Die entsprechende Beschilderung wurde am Montag, 2. Januar, vorgenommen.
Durch diese Maßnahme soll die Erreichbarkeit der Innenstadt aus Richtung der Neumarktstraße verbessert werden. Es handelt sich zunächst ausdrücklich um eine Probephase bis längstens zum 31. Dezember 2012.
Außerdem wird darauf hinweisen, dass in verkehrsberuhigten Bereichen die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Es muss mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und das Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt. Es darf be- oder entladen, ein- oder ausgestiegen werden.