Die erste Hürde hat das Bürgerbegehren nun genommen – ein Bürgerentscheid über die Zukunft des Denkmals geht damit allerdings noch nicht automatisch einher. Denn jetzt liegt es an der Verwaltung, die insgesamt 243 Seiten zu prüfen. Nur wahlberechtigte Einwohner der Stadt konnten mit ihrer Unterschrift das Bürgerbegehren unterstützen. Zudem müsse die Verwaltung laut Amtsleiter Heinrich Bremer nun prüfen, ob das Begehren zulässig ist – das heißt richtig formuliert und inhaltlich begründet ist. Das schreibe der Gesetzgeber vor.
Die Initiatoren blicken dieser Prüfung gelassen entgegen, da sie ihr Anliegen vorab vom Verein „Mehr Demokratie” haben prüfen lassen, der stand schon beim Bürgerentscheid zum Kurhaus unterstützend zur Seite. Die Prüfung in der Verwaltung werde jetzt „unverzüglich erfolgen”, erklärte Heinrich Bremer. Danach muss noch der Verwaltungsausschuss zustimmen – oder, wenn notwendig, Nachbesserungen fordern.
Innerhalb eines Zeitfensters von drei Monaten nach Zustimmung muss der Bürgerentscheid dann durchgeführt werden. Daran müssen sich dann mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten beteiligen, um die Entscheidung verbindlich zu machen. Für eine Entscheidung zählt die einfache Mehrheit der Stimmen. Den Initiatoren muss es für ihr Vorhaben gelingen, mindestens 2225 Wahlberechtigte zur Abstimmung zu mobilisieren – und hier die Mehrheit der Stimmen zu holen.
Da in diesem und im kommenden Jahr keine Wahltermine anstehen, wird das aller Voraussicht nach kein einfaches Unterfangen.