- Gefährde dich nicht selbst - Fordere andere zum Mithelfen auf - Präge dir die Tätermerkmale ein - Wähle die 110 - Kümmere dich um das Opfer und - Bleib als Zeuge am Tatort. Untersuchungen zeigten, dass viele Menschen bei Prügeleien lediglich zuschauen und nicht helfen. 2014 konnte man das bei der Eröffnung einer Ausstellung des „Weissen Ring” in der Rintelner Sparkasse sehen, als engagierte Schauspieler sich plötzlich anfingen zu streiten und der Mann seiner Frau eine Backpfeife gab: „Von 70 Teilnehmern griffen nur zwei beherzt ein”, so Weishaupt. Als goldene Regel konnte man sich merken, dass die Faustformel lautet: „Eingreifen bei Selbstabschätzung der Möglichkeiten!” Hat man diese Möglichkeiten, dann, so Weishaupt, sei rechtlich auch eine vorläufige Festnahme des oder der Täter nach Paragraf 127 I StPO möglich: „Das ist der Jedermann-Paragraf wenn eine Straftat stattgefunden hat!” Erleidet jemand selbst Schäden bei einer Hilfestellung, zum Beispiel an Brille, Handy oder Kleidung, dann gibt es Schadenersatz nach dem Sozialgesetzbuch. Die Resonanz auf die Einladung des „Weissen Ring” war zwar denkbar gering, doch diejenigen, die die Veranstaltung besuchten, erfuhren viel Neues. Am Ende blieb dennoch die gesellschaftliche Frage offen: „Warum schauen die Menschen so oft weg, wenn andere Hilfe brauchen?” Für Opfer von Straftaten ist der „Weisse Ring”übrigens erreichbar unter der Rufnummer 0151/55164711.Foto: ste