Die Kommunalaufsicht beruft sich wegen des öffentlichen Tagens der Ausschüsse auf die Kommentierungen zum Paragrafen 64 des Kommunalverfassungsgesetzes. Demnach muss jedermann der Zugang tatsächlich möglich sein. Und: Ein rechtswidriger Ausschluss liege auch „bei versehentlich verschlossenen Türen” vor. In Zukunft habe die Verwaltung für einen ungehinderten Zugang bei öffentlichen Sitzungen zu sorgen. „Dieses wurde von Herrn Stadtdirektor Schmidt zugesichert”, so Hennemann-Kreikenbohm. Ärgerlich war für die Ratsfrau der unbeabsichtigte Ausschluss, weil sie deswegen den Antrag zur Einführung eines Carsharing-Systems nicht wie geplant vorlegen konnte. Mittlerweile hat der Umweltausschuss den Projektwunsch behandelt und ihm zugestimmt.