Weil der Festgenommene mehrere seiner Taten im Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariats Bückeburg begangen hatte, wurden unter anderem zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Bückeburg und einer der Staatsanwaltschaft Bielefeld vollstreckt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bückeburg wurde ein Beschluss des Amtsgericht Bückeburg für weitergehende polizeiliche Maßnahmen umgesetzt, sodass der 26-Jährige nach seiner Festnahme der Justizvollzugsanstalt in Neumünster zugeführt werden konnte.