Wie die Staatsanwaltschaft Bückeburg mitteilt, hat die hiesige Polizei gegen 8.15 Uhr an besagtem Tag einen 61 Jahre alten Mann festgenommen. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen, so Staatsanwalt Nils-Holger Dreißig, sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte versucht hat, seine von ihm getrennt lebende 58-jährige Ehefrau zu erschlagen. Der Mann wohnt jedoch auch in der Kurstadt, genauer: auf demselben Grundstück. Das bestätigte Dreißig auf SW-Nachfrage gestern Morgen. Dass sich das tragische Szenario laut Tagespresse im Lise-Meitner-Weg abgespielt haben soll, ließ er unkommentiert. Wegen Wahrung der Persönlichkeitsrechte wolle der Pressesprecher den Ort des Geschehens nicht weiter konkretisieren. Der dringende Tatverdacht: Der Beschuldigte soll seiner Frau mehrfach mit gefüllten Glasflaschen auf den Kopf geschlagen haben. Das Opfer hatte offenbar Glück im Unglück. Es überlebte den Angriff lebensgefährlich verletzt. Es erlitt mehrfache Schädelbrüche. „Die Frau wurde umgehend ins Krankenhaus verbracht”, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung, „weil akute Lebensgefahr bestand.” Der Gesundheitszustand habe sich mittlerweile verbessert. Das s der mutmaßliche Täter bereits mehrfach wegen häuslicher Gewalt aufgefallen sein soll, dazu konnte die Staatsanwaltschaft nichts sagen. „Darüber haben wir keine Erkenntnisse”, so Dreißig auf Nachfrage. Feststehe, dass der Mann bisher unbestraft ist. Vorgeworfen wird ihm jetzt versuchter Totschlag. Beim Amtsgericht Stadthagen stellte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben den Antrag auf Haftbefehl gegen ihn. Mit Erfolg: Der Bad Nenndorfer wurde noch am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt und sitzt seitdem in der Justizvollzugsanstalt. Nähere Angaben könne die Staatsanwaltschaft derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht machen. „Die Ermittlungen dauern an, Zeugen werden vernommen und die am Tatort gesicherten Spuren ausgewertet”, so Dreißig. Er rechnet damit, dass der Fall in gut einem viertel Jahr vor Gericht kommt. „Da es um eine Haftsache geht, unterliegen wir in besonderem Maße dem Beschleunigungsgebot”, erklärt der Staatsanwalt. Das heißt: Spätestens in sechs Monaten muss die Hauptverhandlung gegen den in U-Haft Sitzenden beginnen, also im Fall des festgenommenen Kurstädters am 22. September.