Am 14. September soll nun im nicht öffentlich tagenden Verwaltungsausschuss des Rates über die Nachfolge beraten werden. Theoretisch könnte den mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 250 Euro brutto im Monat ausgestatteten Posten ein Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde oder ein Mitglied des Gemeinderates übernehmen. Findet sich niemand, könnte es heikel werden, denn das Amt ist zu besetzen. Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sieht vor, dass der Allgemeine Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters verpflichtet ist, den Posten des Gemeindedirektors in den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde zu übernehmen. Fände sich niemand, der als Gemeindedirektor tätig werden möchte, könnte die Aufgabe an Schwedhelm zurückfallen, es sei denn, er träte ebenfalls vom Posten des Vertreters des Samtgemeindebürgermeisters zurück. Blume kündigte an, dass der neue Gemeindedirektor auf einer Sitzung des Gemeinderates im Oktober eingesetzt wird. Manfred Völker, Vorsitzender des Senioren- und Behindertenbeirats, wandte sich nach Bekanntgabe des Rücktritts an Schwedhelm und dankte ihm für die jahrelange Kooperation. Schwedhelm habe für die Belange des Beirats immer ein offenes Ohr gehabt und man habe mit dem Gemeindedirektor vertrauensvoll, ehrlich und wertschätzend zusammengearbeitet. Foto: bt