Es konnten zwei neue Mitarbeiter eingestellt werden, die stundenweise zu wechselnden Zeiten Kontrollen im Stadtgebiet durchführen werden. Es ist zunächst eine Verwarnungsphase geplant, während der „gelbe Karten” an Falschparker verteilt werden. Mit diesen „gelben Karten” wird auf die im Innenstadtgebiet geltenden Parkregelungen hingewiesen. Im verkehrsberuhigten Bereich, zum Beispiel zwischen Marktplatz – Friedrich-Ebert-Straße – Lange Straße – Straße Kirchplatz – Schluke und westliche Strullstraße, und in einem Zonenhalteverbot, zum Beispiel Neumarktstraße – Rathenaustraße und östliche Strullstraße, darf nur in den gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Außerdem gilt dort die beschilderte Parkscheibenregelung: montags bis freitags, von 7 Uhr bis 19 Uhr und sonnabends von 7 Uhr bis 13 Uhr. Die Höchstparkdauer beträgt hier jeweils nur eine Stunde. Für die Parkplätze Hinter dem Graben (also die unterhalb der dortigen Sparkasse), Bornemannplatz sowie Kurze Straße und Neumarktplatz gibt es allerdings keine zeitliche Begrenzung. In Obernkirchen selbst kann auf über 300 Parkplätzen kostenlos geparkt werden, wenn die geltenden dortigen Parkregelungen von den Fahrern eingehalten werden. Nach der Verwarnungsphase sollen Parkverstöße dann wieder geahndet werden.