OBERNKIRCHEN (mk). Weil er ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss mit seinem Roller am Donnerstag, dem 10. Oktober, gegen 14.55 Uhr auf der B 65 in Gelldorf in Richtung Bückeburg unterwegs war, wird sich ein 48-jähriger Bückeburger strafrechtlich verantworten müssen. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, sowie die Entnahme einer Blutentnahme angeordnet. Da der Bückeburger bei der durchgeführten Verkehrskontrolle zudem noch falsche Personalien angab, wurde gegen ihn zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.