Mit dieser Maßnahme solle den Feuerwehrleuten der Stadt Sicherheit gegeben werden, wie Bürgermeister Oliver Theiß erläuterte. Beim Großbrand auf dem Georgschachtgelände war das Dach der großen Lagerhalle zerstört worden, das mit hoher Wahrscheinlichkeit mit asbesthaltigen Platten bedeckt war. Eine eingesandte Jacke und eine Wischprobe in unmittelbarer Umgebung des Brandes ergaben Asbestanhaftungen. Weil es laut Aussagen von Einsatzkräften nicht zu einer umfassenden Dekontaminierung von Fahrzeugen und Einsatzkleidung gekommen sei, kam die Befürchtung auf, Asbest könnte auf diese Weise in die Feuerwehrhäuser gelangt sein (wie berichtet). Vier der insgesamt sieben Stadthäger Wehren wurden daraufhin außer Dienst gestellt. Die Stadt ließ Proben an verschiedenen Stellen in den Feuerwehrhäusern und an Fahrzeugen nehmen. Bei deren Untersuchungen wurde kein Asbest festgestellt. Bürgermeister Oliver Theiß hielt fest, dass trotz dieser positiven Nachricht Reinigungen erfolgen würden. Schließlich sei trotz geringer Wahrscheinlichkeit nicht gänzlich auszuschließen, dass es an anderen Stellen als den Beprobten zu Asbestanhaftungen gekommen sei. Damit solle den ehrenamtlichen Einsatzkräften die grundlegende Sicherheit gegeben werden, die Räumlichkeiten und Fahrzeuge ohne jede Gefahr nutzen zu können. Die Reinigung erfolge in Absprache mit den einzelnen Ortswehren. Je nachdem, wo und inwiefern diese noch Gefahrpunkte sehen, werde gereinigt. Insofern könne Dauer und Umfang der Maßnahmen auch noch nicht abgeschätzt werden, weil diese in Abstimmung mit den Wehren erfolgen würden. Alle sieben Wehren hätten seit Donnerstag-Abend ihren Dienst wieder aufgenommen. Erste Reinigungsarbeiten seien Freitag bei der Ortswehr Stadthagen angelaufen, hier würden zunächst Fahrzeuge dekontaminiert. Bei der Staatsanwaltschaft Bückeburg sind anonyme Strafanzeigen sowohl gegen Bürgermeister Oliver Theiß als auch gegen Kreisbrandmeister Klaus-Peter Grote eingegangen, wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorgepflicht und wegen des Verdachts der versuchten fahrlässigen Tötung in Zusammenhang mit dem Großbrand. Ohne Absender waren entsprechende Schreiben auch an das SW versandt worden. André Lüth, Sprecher der Staatsanwaltschaft Bückeburg, bestätigte am Freitag kurz vor Redaktionsschluss den Eingang der Anzeigen. Die Behörde werde prüfen, ob sich ein Anfangsverdacht ergebe, der zu weiteren Untersuchungen führen könnte, erklärte Lüth. Foto: bb