LAUENAU (al). Über den Erhalt der Fassade am Gebäude Coppenbrügger Landstraße 13 kommt es zu einem Bürgerbegehren: Einwohner von Lauenau und Feggendorf können am Sonntag, 20. Dezember, darüber entscheiden, ob der Flecken die Front der ehemaligen Herbertusstube stehen lassen muss oder ob diese komplett mit den übrigen Mauern auf dem Grundstück abgerissen werden kann. Die Abstimmung erfolgt an den Urnen wie bei einem üblichen Wahltag. Die Gruppe „Pro Lauenau” hatte am 18. September das Verfahren beantragt und hierfür Listen mit Unterschriften hiesiger Einwohner vorgelegt. 560 Einträge von örtlichen Wahlberechtigten lagen vor. Damit war die Voraussetzungen für das Verfahren erfüllt. Der Lauenauer Verwaltungsausschuss hat in der vergangenen Woche der Durchführung des Bürgerentscheids zugestimmt und das Datum für den Urnengang festgelegt. Damit der Bürgerentscheid Erfolg hat, müssen bei einer Mindestbeteiligung von 20 Prozent der Stimmberechtigten mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen einen Erhalt der Fassade befürworten. Wie die Verwaltung weiter erklärt, haben sich inzwischen fünf Interessenten gemeldet, die ein grundsätzliches Interesse an dem Grundstück bekundet haben. „Die angedachten Nutzungen sahen die Herstellung von Wohnraum bzw. den Abriss und Neubau vor”, heißt es weiter. Es habe jedoch kein konkretes Kaufangebot vorgelegen, sodass bislang keine entsprechenden Verhandlungen geführt wurden. „Aktuell”, so die Mitteilung, stehe das Grundstück deshalb „nicht zum Verkauf”.