OBERNKIRCHEN (nh). In diesen Tagen erhalten die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Obernkirchen ihre Wahlbenachrichtigungsschreiben für die Kommunalwahl am 12.09.2021. Wahlberechtigt sind Einwohner ab 16 Jahren, die entweder die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaates haben und seit mindestens drei Monaten in Obernkirchen wohnen. Briefwahl kann sowohl online auf www.obernkirchen.de als auch mit dem vorbereiteten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung zurückzugeben oder im Umschlag zurückzusenden. Die Briefwahlunterlagen werden dann umgehend an die angegebene Anschrift versandt. Das Briefwahlbüro im Rathaus öffnet ab dem 12. August zu den üblichen Öffnungszeiten, am Freitag, 10. September, bis 13:00 Uhr. Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten Stimmzettel für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Obernkirchen sowie für die Wahl des Kreistages Schaumburg, des Stadtrates Obernkirchen und die Ortsräte Gelldorf, Krainhagen und Vehlen. Hinweis: Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden ab der 33. Kalenderwoche verschick