In Bückeburg-Scheie wurde am 27. Februar der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Das meldete die zuständige Tierseuchenbehörde und hat eine neue Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht herausgegeben. Bestätigt wurden die Proben demnach bereits vom Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg sowie vom Friedrich-Loeffler-Institut. Rund um den Betrieb gilt jetzt eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius sowie eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius. In beiden Zonen sind Verbringungen von Vögeln, Eiern, Geflügelfleisch, Gülle, Mist, Einstreu und Nebenprodukten verboten. Betriebe müssen Tiere und Verluste melden sowie Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, einschließlich Reinigung und Desinfektion.
Stallpflicht in Bückeburg wegen Vogelgrippe
Gehaltene Vögel müssen so untergebracht werden, dass Kontakt zu Wildvögeln ausgeschlossen ist – etwa in geschlossenen Ställen oder unter Netzen. Tägliche Bestandsüberwachung ist vorgeschrieben. Geflügelmärkte und -ausstellungen sind untersagt. Die hochpathogene aviäre Influenza ist für Hausgeflügel hochansteckend. Für Menschen besteht nur bei intensivem Kontakt Risiko.
Die Allgemeinverfügung tritt am 1. März in Kraft und gilt bis zur Aufhebung. Jeder Verdacht einer Erkrankung auf Geflügelpest ist dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unverzüglich zu melden (Bahnhofstr. 25, 31675 Bückeburg, 05721/7035200). Die ergangene Allgemeinverfügung zur Aufstallung können Interessierte auf der Homepage des Landkreises Schaumburg unter der Rubrik „Aktuelles” einsehen.