Die Samtgemeinde Nenndorf sucht bis zum 20.08.2023 weitere Bewerberinnen und Bewerber, die sich für das Jugendschöffen-Amt interessiert. Die Voraussetzung ist dafür ist, in der Samtgemeinde Nenndorf zu wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt zu sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Weitere Informationen sowie Bewerbungsformulare sind auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de zu finden. Bewerbungsformulare schriftlich an die Samtgemeinde Nenndorf – Ordnungsamt -, Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf oder per Email an ordnungsamt@nenndorf.de.