Im Landkreis Schaumburg sieht man sie immer häufiger: kleine, bunte E-Scooter, die speziell für Kinder angeboten werden. Doch was viele Eltern und Kinder nicht wissen: Nicht jeder dieser Scooter darf im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden, wie die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg mitteilte. Viele der als Kinder-E-Scooter verkauften Modelle sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Oft fehlen ihnen die notwendige Betriebserlaubnis und die Versicherungsplakette, die für Elektrokleinstfahrzeuge vorgeschrieben sind. Ohne diese dürfen sie weder auf dem Schulweg noch auf Geh- oder Radwegen gefahren werden.
Eltern sollten beim Kauf eines E-Scooters genau hinschauen. Die Bezeichnung „Kinder-E-Scooter” bedeutet nicht automatisch, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr genutzt werden darf. Vor dem Kauf sollten Eltern prüfen, ob das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis hat und versichert ist. Auch die Altersvorgaben für das jeweilige Modell sind wichtig.
Ein nicht versicherter E-Scooter im öffentlichen Raum kann einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz darstellen. Dies kann rechtliche Konsequenzen für die fahrende Person und die verantwortlichen Erwachsenen haben.
Polizei-Appell an die Eltern: Achten Sie nicht nur auf Preise, Farbe und Größe. Informieren Sie sich, ob der E-Scooter im öffentlichen Raum genutzt werden darf.