Der Eigenanteil der Pflegebedürftige, die in einem stationären Pflegeheim untergebracht sind, ist in den vergangenen Jahren kräftig gewachsen, ein Problem auch im Landkreis Schaumburg. Eine steigende Zahl von Menschen kann die Kosten für die Unterbringung in Pflegeinrichtungen nicht mehr aus eigener Kraft erbringen, diese wird dann durch die Sozialhilfe bestritten.
Den meisten Menschen fällt es ohnehin schwer, im Alter in ein Pflegeheim zu ziehen und die gewohnte Umgebung zu verlassen. Dies wird noch gesteigert durch die Befürchtung, sich einen Heimplatz nicht leisten zu können.
Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten, die bei einer Unterbringung in einem Pflegeheim anfallen. Unter anderem für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten müssen die Pflegebedürftigen selbst aufkommen. Auch an der Erbringung der eigentlichen Pflegeleistungen beteiligen sie sich mit einem Anteil, der allerdings mit der Dauer des Aufenthaltes sinkt, weil hier der Zuschuss der Pflegekassen wächst.
Bei einer steigenden Zahl von Menschen reicht die Rente nicht aus, um die für sie anfallenden Kostenanteile für die stationäre Pflege zu bestreiten. Sie erhalten dann Unterstützung durch die „Hilfe zur Pflege“ (ab Pflegegrad 2).
Ungedeckt seien „Pflegekosten“, wenn die zwischen den Kostenträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) und der Einrichtung vereinbarten Entgelte nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen gedeckt werden können, erläutert die Landkreisverwaltung auf Anfrage dazu. Es wird dann zunächst versucht, unterhaltsverpflichtete Angehörige zur Finanzierung heranzuziehen (zum Unterhalt verpflichtet sind nur Kinder, wenn ihr Jahresbrutto-Einkommen 100.000 Euro übersteigt). Gelingt dies nicht, zahlt das Sozialamt den Anteil der Kosten, der nicht aus dem eigenen Einkommen bestritten werden kann.
Die selbst zu tragenden Eigenanteile werden mit jeder Einrichtung separat verhandelt, sie variieren deshalb. „Fakt ist jedoch, dass die Kosten derzeit wesentlich stärker steigen als im gleichen Zeitraum die Renten oder anderweitige Einkünfte. Die Zahl der Hilfesuchenden steigt folglich“, wie die Landkreisverwaltung festhält.
In den Jahren von 2022 bis 2023 stieg die Anzahl der Personen, die auf „Hilfe zur Pflege“ zur Bewältigung des Aufenthalts in stationären Pflegeheimen angewiesen waren um 113 Personen auf insgesamt 922 Personen. Das bedeutete einen Aufwuchs um 14 Prozent. (Die Zahlen für 2024 könnten noch nicht vollständig ermittelt werden, so der Landkreis.) Entsprechend würden auch die Kosten für die Sozialhilfeträger wachsen. Sie stiegen von 2022 bis 2023 von 6,29 Millionen Euro im Landkreis auf 6,92 Millionen Euro. Dies bedeutet einen Anstieg von 10,18 Prozent.
„Ohne eine strikte Reform der Pflegeversicherung oder eine Beteiligung des Landes an den Investitionskosten ist davon auszugehen, dass sowohl die Fallzahlen der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger als auch die Ausgaben für diese Leistungen weiter steigen werden“, hält die Landkreisverwaltung fest.
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Hilfe zur Pflege im Landkreis Schaumburg:
Dies bedeutet bei der Zahl der Personen ein Plus von 14 Prozent, bei den Kosten von 10,18 Prozent.