Der Niedersächsische Landtag hat am Mittwoch Wilhelm Mestwerdt für eine zweite Amtszeit als Präsident des Staatsgerichtshofs bestätigt. Mestwerdt, der seit dem 23. Februar 2019 Mitglied und seit dem 25. Januar 2023 Präsident des Staatsgerichtshofs ist, wird das Amt weitere sieben Jahre bis zum 22. Februar 2033 ausüben.
In seiner Ansprache im Landtag betonte Mestwerdt die Bedeutung der Unabhängigkeit des Gerichts. Er forderte, die Verfassung zu stärken, indem ein Ersatzwahlmechanismus für die Richterwahl eingeführt und der Staatsgerichtshof als unabhängiges Verfassungsorgan festgeschrieben wird. Zudem sollten alle an die Entscheidungen des Gerichtshofs gebunden sein.
Mestwerdt nutzte die Gelegenheit, um bei den Abgeordneten für eine Renovierung des Verhandlungssaals des Staatsgerichtshofs in Bückeburg zu werben. Er hob hervor, dass die Ausstattung des Saals der Bedeutung des Gerichts gerecht werden müsse und den Anforderungen der elektronischen Aktenbearbeitung derzeit nicht entspreche.
Die Richter und der Präsident des Staatsgerichtshofs werden vom Niedersächsischen Landtag auf sieben Jahre gewählt, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist.