Zweifacher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte | Schaumburger Wochenblatt

17.01.2024 13:39

Zweifacher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Die Polizei Stadthagen überprüfte am Dienstag, 16.01.24 gegen 22:20 Uhr, eine Ruhestörung in der Niedernstraße. Nachdem die Wohnungstür geöffnet wurde, konnten die Beamten Marihuana ähnlichen Geruch aus der Wohnung eines 64-Jährigen wahrnehmen. Neben dem 64-Jährigen waren noch vier weitere Personen im Alter von 14 bis 24 Jahren in der Wohnung anwesend.

Durch die Staatsanwaltschaft Bückeburg wurde eine Durchsuchung der Wohnung zum Auffinden von Beweismitteln angeordnet. Während der Durchsuchung griff der 64-Jährige den Zeigefinger einer Polizeibeamtin und lies diesen nicht mehr los, er wurde mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht. Hierbei beleidigte dieser die eingesetzten Beamten und trat mit einem Schuh gegen den Kopf einer Polizeibeamtin. Die Beamtin wurde bei dem Widerstand leicht verletzt und war weiterhin dienstfähig, Betäubungsmittel konnten in der Wohnung nicht aufgefunden werden. Im Nachgang der Durchsuchungsmaßnahme stellte sich heraus, dass ein 16-Jähriger, welcher ebenfalls in der Wohnung anwesend war, gegenüber der Polizei falsche Angaben zu seinen Personalien tätigte.

Am 17.01.2024 gegen 00:30 Uhr wurden durch Anwohner der Krummen Straße Streitigkeiten gemeldet. In der Gruppe der streitenden Personen konnte der 16-Jährige erneut angetroffen werden. Gegenüber der Polizei gab er zum wiederholten Male falsche Personalien an. Als die eingesetzten Polizeibeamten dem 16-Jährigen erklärten, dass eine Identitätsfeststellung in der Wache des Polizeikommissariaten Stadthagen stattfinden müsste, fing dieser an Widerstand zu leisten, indem er unkontrolliert um sich schlug. Der Widerstand wurde durch die Benutzung von Pfefferspray unterbunden. Kurz darauf konnte die Identität des 16-Jährigen mittels Bundespersonalausweis festgestellt werden.

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