Die derzeitigen Praxis, Vertreter des Seniorenbeirates in den jeweiligen Fachausschuss als Gäste einzuladen, könne diesen das Gefühl vermitteln, lediglich das „fünfte Rad am Wagen“ zu sein, erklärte Hans-Dieter Brandt von der SPD-Fraktion. Der Antrag der Sozialdemokraten sehe deshalb vor, Vertreter des Seniorenbeirates als ordentliche beratende Mitglieder insbesondere zum Ausschuss für Planungs-, Bau- und Friedhofsangelegenheiten dauerhaft hinzuziehen. Damit einher gehen würde ein Rederecht. Die jeweilige Sitzung müsste nicht für eine Stellungnahmen formal unterbrochen werden, um die Seniorenvertreter zu Wort kommen zu lassen.
Karsten Dohmeyer (Grüne) wies wie Sprecher anderer Fraktionen darauf hin, dass es bisher gut geübte Praxis sei, Vertreter des Seniorenbeirates wie andere Gäste während der Fach-Ausschusssitzungen zu Wort kommen zu lassen. Katrin Weigt (CDU) und Nicole Wehner (WGSR) erklärten zudem, dass auch der Jugend- und der Behindertenbeirat jeweils als Gäste zu den Sitzungen geladen würden. Würden nun Vertreter des Seniorenbeirates zu ordentlichen beratenden Mitgliedern bestimmt, müsse im Sinne der Gleichberechtigung erwogen werden, den anderen Beiräten dasselbe Recht einzuräumen. Samtgemeindebürgermeister Thomas Wolf schlug vor, dass die Verwaltung eine entsprechende Vorlage zur Beratung in einer späteren Sitzung ausarbeiten werde.
Die SPD-Fraktion bestand darauf, ihren Antrag sofort abzustimmen. Dieser wurde jedoch von der Mehrheit der anderen Gruppen abgelehnt. So wird die Verwaltung eine wie oben beschriebene Vorlage zur weiteren Beratung ausarbeiten.
Mit großer Mehrheit beschloss der Samtgemeinderat eine Erhöhung des Essengeldes in den Kindertagesstätten. Bisher belief sich dieses auf 3.50 Euro pro Mahlzeit und 67,30 Euro pro Monat. Die Samtgemeinde erhebt das Essengeld kostendeckend. Weil die Lieferanten die Preise erhöhten, wolle man hier nachziehen, um wieder eine Kostendeckung zur erreichen. Die Verwaltung errechnete, dass dazu eine Erhöhung auf 3,75 Euro pro Mahlzeit und 75 Euro pro Monat nötig sei. Zudem soll künftig nicht mehr jedes verpasste Essen erstattet werden. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, soll nicht mehr jede verpasste Mahlzeit abgerechnet werden. Erst nach acht Tagen Abwesenheit des Kindes, soll eine Erstattung erfolgen. Die Regelungen treten zum 1. August in Kraft.
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