BAD NENNDORF. Eltern, die ihr Kind ab dem Sommer in die Kindergarten- und Hortbetreuung geben möchten, können sich ab sofort in den Kindergärten und Horten sowie in der Samtgemeindeverwaltung im Rathaus anmelden. In die Kindergärten der Samtgemeinde werden alle nicht schulpflichtigen Kinder auf Antrag aufgenommen, die das dritte Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist, dass diese Kinder ihren Wohnsitz in der Samtgemeinde haben. Weitere Informationen sind bei der Samtgemeindeverwaltung Nenndorf, 05723/70426 erhältlich.