Weil sie einen entgegenkommenden Fahrradfahrer passieren lassen musste, hat sie ihr Fahrzeug abgebremst. Das hatte eine nachfolgende Autofahrerin aus Bückeburg zu spät gemerkt und war trotz Vollbremsung auf den wartenden Pkw aufgefahren. Beide Fahrzeuge wurden durch den Aufprall erheblich beschädigt und zwei Fahrzeuginsassen leicht verletzt.
Es stellte sich bei der Ermittlung aufgrund der nachgemessenen Bremsspuren und des hohen Sachschadens heraus, dass der aufgefahrene Pkw schneller als die zugelassenen 50 Stundenkilometer gefahren sein muss.