Die bei den Staatsanwaltschaften tätigen Amtsanwälte haben hier einen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte und sind somit die „Fachjuristen für Verkehrsstrafsachen”.
Ihr Ziel ist es nicht nur die Alkohol- und Drogensünder anzuklagen, sondern auch möglichst viele Personen im gefährdeten Alter zwischen 18 und 25 Jahren über die Folgen von Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss aufzuklären. Der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr unterstützt diese Arbeit, indem er zusammen mit dem Deutschen Amtsanwaltsverein e.V. – Landesgruppe Niedersachen regelmäßige Fortbildungen, wie kürzlich in Bad Nenndorf, anbietet.
Schwerpunktthemen der Tagung in Nenndorf sind „Drogenerkennung im Straßenverkehr” (Referent PHK Jürgen Kanngießer, Polizei Nds.) und „Alkohol und Drogen im Fahrerlaubnisrecht” (Referent RA Frank-Roland Hillmann III, Oldenburg) gewesen. Kanngießer konnte den 20 teilnehmenden Amtsanwälten einen interessanten Einblick in die aktuellen Möglichkeiten der Drogenerkennung im Straßenverkehr liefern. Passend dazu ergänzte Hillmann III in einem kurzweiligen Referat über die erheblichen Konsequenzen bei Fahrten unter Alkohol und Drogen im Fahrerlaubnisrecht. Nicht selten wird für derartig auffällige Fahrer die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) fällig und, sollte man dieses MPU nicht meistern, die Fahrerlaubnis wird entzogen. Foto: privat