Die Bürgerinitiative sieht zwei Fehlerschwerpunkte: Zum einen habe es die Verwaltung der Stadt Rinteln in Person des ersten Stadtrates und einzigen Volljuristen der Verwaltung, Jörg Schröder, im Jahr 2005 versäumt, den Rat unverzüglich über den Gang des Verfahrens und den drohenden Fristablauf für die rechtswirksame Versagung des Einvernehmens zu unterrichten. Zum anderen habe der Landkreis Schaumburg bei der Zulassung der Berufung offensichtlich darauf verzichtet, hier nochmals auf die Belange des Naturschutzes, insbesondere auf die bedrohte Population der Rotmilane, hinzuweisen. Auch dieser Aspekt hätte nach Meinung der BI zu einer Zulassung der Berufung führen können, da entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechung vorliege. Für die BI stellt sich nun die Frage, warum dies nicht geschehen ist.
Jetzt, so teilt die BI mit, bleibe es zunächst abzuwarten, welchen Weg der Investor nun einschlage. Sollte er sich für Schadensersatz entscheiden und auf die Errichtung der Windräder verzichten, wäre dies nach Ansicht der BI ein großer Erfolg. Die BI empfiehlt allen betroffenen Anwohnern, für den Fall der Erteilung eines Bauvorbescheides durch den Landkreis einen Drittwiderspruch gegen diesen Bauvorbescheid in Betracht zu ziehen. Aus Sicht der BI sind hier noch zahlreiche Fragen, wie die Einhaltung der Mindestabstände und die Lärmbelastung für die Anwohner ungeklärt. Dies eröffnet einen Drittschutz, der einen Widerspruch der Anwohner gegen Bauvorbescheid und Baugenehmigung zulässig mache.
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